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Masern

Erreger   Masernvirus (hoch infektiös)
Verbreitung/Übertragung  

Tröpfcheninfektion (5 Tage vor Exanthem(Hautausschlag), bis zu dessen Abklingen) 

Krankheitbild/Symptome  

erstes Stadium (katarrhalisches Stadium)

  • Prodromalstadium (unspezifische Symptome)
  • grippeartig
  • hohes Fieber
  • Halsschmerzen
  • Bronchien
  • Augenentzündung
  • gerötete Schleimhäute
  • Dauer 3-4 Tage, dann Besserung

zweites Stadium (erythematöses Stadium)

  • Enanthem (Ausschlag an den Schleimhäuten): Beginn an Gaumen und Tonsillen, dann
  • Exanthem (Ausschlag auf der Haut): Beginn im Gesicht, hinter den Ohren, dann am Hals und am Rest des Körpers
  • Makulopapeln (knotig-fleckiger Ausschlag)
  • Konfluenz (Ausschlag wird flächig)
  • Ablassen nach 4-7 Tagen
  • leichte Hautschuppung 
Therapie  

Eine spezifische antivirale Therapie, die gegen das Masernvirus gerichtet ist existiert nicht. Es wird eine symptomatische Therapie durchgeführt. 

Prophylaxe  

Impfungen: verschiedene Lebendimpfstoffe möglich

  • MMR VAX: Masern, Mumps, Röteln
  • PRIORIX: Masern, Mumps, Röteln
  • PRIORIX TETRA: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

2 Impfdosen nötig, ab dem 12 Lebensmonat, im Abstand von 4 Monaten

Postexpositionsprophylaxe für Einsatzpersonal

postexpositionelle Impfung für empfängliches Rettungsdienstpersonal (s. o.) ohne Antikörper gegen Masern innerhalb von 3 Tagen nach Exposition; auch wenn Antikörper nicht bestimmt werden können; Immunglobulingabe für gefährdete Personen mit hoher Komplikationsrate sowie für Schwangere

Umgang mit Patienten

Mundschutz für den Patienten (bei Kindern nicht erzwingen), Ansteckungsgefahr bis 4 Tage nach Ausbildung des vollständigen Exanthems

Umgang mit Kontaktpersonen

keine besonderen Maßnahmen, postexpositionelle Impfung bzw. ggf. Passivimpfung für Empfängliche (s. o.) ohne Antikörper innerhalb von 3 Tagen nach Exposition empfehlen

Desinfektionsmaßnahmen nach dem Einsatz

Schlussdesinfektion nach Infektionstransport mit einem Präparat der VAH-Liste, das vom Hersteller als mindestens begrenzt viruzid ausgewiesen ist in Konzentration und Einwirkzeit entsprechend den Herstellerangaben

Sonstiges

Meldepflicht nach § 6 IfSG

nach § 34 IfSG dürfen Erkrankte und mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen zusammenlebende Personen keine Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG ausüben, in Gemeinschaftseinrichtungen Betreute dürfen diese nicht betreten

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