Masern
Erreger | Masernvirus (hoch infektiös) | |
Verbreitung/Übertragung |
Tröpfcheninfektion (5 Tage vor Exanthem(Hautausschlag), bis zu dessen Abklingen) |
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Krankheitbild/Symptome |
erstes Stadium (katarrhalisches Stadium)
zweites Stadium (erythematöses Stadium)
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Therapie |
Eine spezifische antivirale Therapie, die gegen das Masernvirus gerichtet ist existiert nicht. Es wird eine symptomatische Therapie durchgeführt. |
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Prophylaxe |
Impfungen: verschiedene Lebendimpfstoffe möglich
2 Impfdosen nötig, ab dem 12 Lebensmonat, im Abstand von 4 Monaten |
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Postexpositionsprophylaxe für Einsatzpersonal |
postexpositionelle Impfung für empfängliches Rettungsdienstpersonal (s. o.) ohne Antikörper gegen Masern innerhalb von 3 Tagen nach Exposition; auch wenn Antikörper nicht bestimmt werden können; Immunglobulingabe für gefährdete Personen mit hoher Komplikationsrate sowie für Schwangere |
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Umgang mit Patienten |
Mundschutz für den Patienten (bei Kindern nicht erzwingen), Ansteckungsgefahr bis 4 Tage nach Ausbildung des vollständigen Exanthems |
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Umgang mit Kontaktpersonen |
keine besonderen Maßnahmen, postexpositionelle Impfung bzw. ggf. Passivimpfung für Empfängliche (s. o.) ohne Antikörper innerhalb von 3 Tagen nach Exposition empfehlen |
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Desinfektionsmaßnahmen nach dem Einsatz |
Schlussdesinfektion nach Infektionstransport mit einem Präparat der VAH-Liste, das vom Hersteller als mindestens begrenzt viruzid ausgewiesen ist in Konzentration und Einwirkzeit entsprechend den Herstellerangaben |
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Sonstiges |
Meldepflicht nach § 6 IfSG nach § 34 IfSG dürfen Erkrankte und mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen zusammenlebende Personen keine Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG ausüben, in Gemeinschaftseinrichtungen Betreute dürfen diese nicht betreten |